Abtreibung - Schwangerschaftsabbruch: Für das Recht auf einen freien Entscheid

 

MANIFEST
FÜR DIE FRISTENLÖSUNGS-INITIATIVE
Volksabstimmung vom 24. und 25. September 1977

Als ich 1971 mithalf, die Volksinitiative für straflosen Schwangerschaftsabbruch zu lancieren, erwartete ich nicht, die öffentliche Meinung vollständig hinter mir zu haben. Ich war mir bewusst, dass ich viele Menschen herausfordern würde. Ich tat es absichtlich, weil ich der Meinung war, sie seien in Vorurteilen verhaftet, die moralischen Werten fremd, ja entgegengesetzt sind.
Die Befürworterinnen und Befürworter der Initiative beriefen sich in ihrer Argumentation auf die persönliche Freiheit und auf das Recht, nur erwünschte Kinder zur Welt zu bringen. Sie gingen jedoch der Frage nicht auf den Grund, also ob ein Tabu sie daran hindere.
Ich habe deshalb in meinem persönlichen Namen dieses Manifest verfasst, in welchem ich meine Sicht der Dinge zusammenfasse und die wirklichen Ursachen der Repression aufzeige sowie deren Ausnützung durch alle Formen der Tyrannei, auch der geistigen.
Einige sagten mir damals, dieser Text werde Geschichte machen. Drei Jahrzehnte später habe ich den Eindruck, es sei verfrüht, das zu beurteilen. Man wagt nicht, jene zu entlarven, denen es Freude macht, über die Lebensführung und das Gewissen anderer zu herrschen, noch jene, die sich dieser Tyrannei unterwerfen, um infantile Ängste zu lindern.

Maurice Favre, 2000
* 1922 - 9.8.2008

Manifest für freie und verantwortliche Elternschaft

I. Freie und verantwortliche Elternschaft
Jede Geburt soll Freude auslösen.
Jedes Kind hat das Recht, ein erwünschtes Kind zu sein.
Die Eltern sollen die Anzahl der Kinder und den Zeitpunkt der Geburt frei wählen können.
Der Entscheid darf nicht von Menschen gefällt werden, die die Konsequenzen nicht zu tragen haben, seien es nun Richter oder Arzte.
Die Verantwortung der Eltern ist zu gross, als dass sie ihnen gegen ihren Willen aufgezwungen werden darf.
Ihre Einwände müssen deshalb berücksichtigt werden, selbst wenn sie oberflächlich erscheinen mögen; denn sie lassen auf eine für die Erziehungsaufgabe ungenügende Reife schliessen.

Il. Empfängnisverhütung ist vorrangig
Wir empfehlen den Schwangerschaftsabbruch nicht. Gesundheitliche Gründe und die Achtung vor der Entwicklung des Lebens sprechen dagegen.
Das Leben beginnt nämlich nicht mit der Geburt, aber auch nicht mit der Empfängnis. Es beginnt vielmehr mit der Bildung der ersten für die Befruchtung bestimmten Zellen. In der Folge wird es immer komplexer und stellt nach und nach die Verbindung her mit der Umgebung.
Wenn dieser Prozess unterbrochen werden muss, soll dies so früh als möglich geschehen, bevor die Entwicklung zu weit fortgeschritten ist. Je länger gewartet wird, desto mehr Probleme können entstehen.
Deshalb empfehlen wir die Empfängnisverhütung, in der Hoffnung, dass deren Fortschritte den Schwangerschaftsabbruch immer mehr verdrängen werden.
Deshalb wünschen wir auch, dass ein Schwangerschaftsabbruch, sollte er sich leider als unumgänglich erweisen, in den ersten Wochen ausgeführt wird.

III. Der Beginn der Unantastbarkeit menschlichen Lebens
Wir lehnen es ab, dass der Schwangerschaftsabbruch unter Strafe gestellt wird.
Der Embryo kann nicht denselben Schutz geniessen wie eine menschliche Person, denn die Geburt ist unserer Auffassung nach der entscheidende Moment in der Entwicklung des Lebens.
Nach rechtlicher Auffassung hängt die Existenz einer Person schon seit Jahrhunderten von diesem Moment ab.
Die Kirche hält es ebenso, denn ein Embryo wird weder getauft noch beerdigt.
Es ist deshalb richtig und natürlich, dass das Gesetz das menschliche Leben erst von der Geburt an unter absoluten Schutz stellt.

IV. Die Gewissensfreiheit
Wir respektieren die Meinung jener, die das menschliche Leben von der Empfängnis oder von irgendeinem anderen Zeitpunkt an für unantastbar halten.
Dagegen fordern wir von ihnen das Recht, anders zu denken als sie.
Auf einem Gebiet, wo derart persönliche Überzeugungen mitspielen, muss das Strafrecht vor der Gewissensfreiheit weichen.
Diese Freiheit ist eines der Grundrechte, auf denen die Existenz der Schweiz beruht.

V. Die vorgeschobenen Begründungen
Jene, die den Schwangerschaftsabbruch trotzdem bestrafen wollen, führen unannehmbare Argumente ins Feld.
Sie proklamieren die Achtung vor dem Leben, vergessen aber, dass es verschiedene Arten von Leben gibt. Sie wollen das Leben unerwünschter Kinder und aufgezwungene Mutterschaft, während wir das Leben erwünschter Kinder und glückliche Familien wollen.
Sie berufen sich auf den Schutz der menschlichen Person, ergreifen jedoch Partei für den Embryo, gegen die Person, handle es sich nun um die Mutter, den Vater, schon geborene Kinder oder um all jene, die unter besseren Bedingungen geboren werden könnten.
Sie sprechen von der Seele, als ob ihnen dies das Recht gäbe, menschliche Not zu vergrössern.
Schliesslich äussern sie Bedenken wegen der Sittlichkeit, verheimlichen aber, dass es verschiedene Arten von Moral gibt. Die von ihnen vertretene Moral macht aus der Mutterschaft eine Strafe, mit deren Androhung Gehorsam erzwungen werden und deren Anwendung Sühne schaffen soll. Es ist abscheulich, dass eine der reinsten Freuden, die die Natur uns schenkt, zu etwas Schlechtem gemacht werden soll. Eine Moral, die solches zulässt, kann nur eine falsche Moral sein.

VI Die wahren Gründe der Unterdrückung
In Wirklichkeit entspringt die Bestrafung des Schwangerschaftsabbruchs absurden Phantasievorstellungen.
Schon seit Jahrhunderten wird die Sexualität verdammt anstatt bewältigt.
Eine bedauerliche Übertreibung macht daraus eine Sünde. Gewisse Menschen sehen darin sogar das eigentliche Symbol für die Sünde.
Aus der gleichen Verkennung heraus wird die Mutterschaft als eine Bestrafung der Sünde angesehen. Diese Ansicht wird um so leichter übernommen, als nur die Frauen bestraft werden.
Diese beiden Prinzipien einer angeblichen Moral verdammen sowohl den Schwangerschaftsabbruch als auch die Empfängnisverhütung. Doch während bei Versagen der Kontrazeption die Mutterschaft ihre Straffunktion beibehält, fällt diese durch den Schwangerschaftsabbruch dahin.
Aus diesem Grunde weigern sich die Verfechter der sexuellen Repression hartnäckig, den Schwangerschaftsabbruch zuzulassen. Sie glauben, dass ein Grundgesetz verletzt wird, wenn die Mutterschaft keine natürliche Strafe mehr ist. Sie befürchten schreckliche Ausschweifungen, und aus ihrer irrigen Vorstellung entsteht der lächerliche Gedanke eines gesellschaftszerstörenden Sittenzerfalls.
Sie wollen nicht sehen, dass in keinem der Länder, die Familienplanung und Schwangerschaftsabbruch tolerieren, Gesundheit oder Sittlichkeit beeinträchtigt worden sind.

VII. Ausbeutung durch Tyrannei
Der Irrtum wäre schon längst aufgedeckt worden, wenn er nicht jenen zum Vorteil gereichte, die autoritär über Sitte und Gewissen herrschen wollen.
Die Leichtigkeit, mit der sexuelle Unterdrückung toleriert wird, rechtfertigt die Macht, durch die sie ausgeübt wird und bereitet den Boden für andere Arten der Repression.
Die sexuelle Unterdrückung ist daher die beste Waffe der totalitären Macht, während die freiheitlichen Regierungen sie aufgeben.
Der Kampf für die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs ist daher nicht nur Sache der Frau und der Familie.
Er vereint all jene, die für die Freiheit kämpfen, und die eine Disziplin befürworten, die Tyrannei jedoch ablehnen.

Maurice Favre, Vizepräsident des lnitiativkomitees
September 1977

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