Abtreibung - Schwangerschaftsabbruch: Für das Recht auf einen freien Entscheid

Frankreichs Fristenregelung gelockert:

Abschaffung der Zwangsberatung

Am 30. Mai 2001 ist in Frankreich eine Gesetzesrevision gutgeheissen worden, die die Zwangsberatung vor einem Schwangerschaftsabbruch (ausgenommen für Minderjährige) abgeschafft und die Frist von vorher 12 auf 14 Wochen nach der letzten Periode verlängert hat.

Ausserdem benötigen Minderjährige nicht mehr obligatorisch die Zustimmung der Eltern, wenn es ihnen unmöglich scheint, mit den Eltern zu sprechen. Sie können sich in diesem Fall durch eine erwachsene Person ihrer Wahl begleiten lassen. Abbrüche dürfen nicht mehr nur an zugelassenen Kliniken, sondern unter gewissen Bedingungen neu auch in Arztpraxen vorgenommen werden.

Die Frauenorganisationen und Fachverbände, die sich seit Jahren für eine Verbesserung der "Loi Veil" aus dem Jahr 1975 einsetzten, haben sich durchgesetzt.

Die Sterilisation, die in Frankreich offiziell unzulässig war, wurde legalisiert. An den Schulen wird die Sexualerziehung institutionalisiert.

Am 30. November 2000 hat das Parlament ferner definitiv den rezeptfreien Verkauf der "Pille danach" (Norlevo) durch Apotheken gutgeheissen. Sie ist für Minderjährige kostenlos und darf auch durch Schulkrankenschwestern abgegeben werden.

Empfohlene Lektüre:
Benhamou, Olivia: "Avorter aujourd'hui - Trente ans après la loi Veil". Mille et une nuits, 2005

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