Abtreibung - Schwangerschaftsabbruch: Für das Recht auf einen freien Entscheid

Irland:

Tragikomödie in drei Akten

1983 stimmten die IrländerInnen einem Verfassungsartikel zu, wonach das Leben des Embryos ebenso geschützt ist wie dasjenige der Frau. Es blieb unklar, unter welchen Umständen ein Schwangerschaftsabbruch allenfalls zulässig wäre.

1992 hat das Oberste Gericht im Fall eines 14-jährigen Vergewaltigungsopfers entschieden, die Selbstmordgefährdung des Mädchens berechtige zum Abbruch der Schwangerschaft.

Im November des gleichen Jahres stimmte das Volk einer Verfassungsänderung zu, die es Frauen ausdrücklich erlaubt, für einen Abbruch ins Ausland zu fahren und in Irland diesbezüglich Informationen zu erhalten. Gleichzeitig lehnte es einen Verfassungszusatz ab, der Selbstmordgefahr als Grund für einen legalen Schwangerschaftsabbruch ausschliessen wollte.

Am 6. März 2002 waren die Stimmberechtigten erneut aufgerufen, darüber abzustimmen ob ein Schwangerschaftsabbruch legal sein solle, wenn die Frau selbstmordgefährdet ist - oder nur dann, wenn eine akute körperliche Lebensgefahr besteht. Es ging also in dieser Abstimmung einzig darum: Soll ein absolutes Abtreibungsverbot noch ein bisschen absoluter werden? Die Frage wurde knapp verneint.

Inzwischen reisen jährlich rund 6’000 Irinnen zum Schwangerschaftsabbruch nach England. Die Abtreibungsrate der Irinnen entspricht jener von Ländern mit einer Fristenregelung. Die Heuchelei ist also total. Das Problem wird bloss exportiert.

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