Abtreibung - Schwangerschaftsabbruch: Für das Recht auf einen freien Entscheid

Polen:

Folgen des Abtreibungsverbots

Seit 1993 ist in Polen - mit einem kurzen Intermezzo 1997 - ein restriktives Abtreibungsgesetz in Kraft. Seither sind Frauen in den Untergrund gedrängt. Gemäss einem Bericht der polnischen "Föderation für Frauen und Familienplanung" müssen die illegalen Abtreibungen auf mindestens 80'000 bis 200'000 geschätzt werden.

Ab 1956 war in Polen der Schwangerschaftsabbruch liberal geregelt. Ein Abbruch aus sozialen Gründen war erlaubt und wurde an öffentlichen Spitälern kostenlos durchgeführt. Familienplanung wurde hingegen vom Staat kaum gefördert und war für viele Polinnen schwer zugänglich. Schwangerschaftsabbruch war daher eine gebräuchliche Methode der Geburtenregelung.

Nach dem Niedergang des kommunistischen Regimes wurde 1993, unter dem erstarkten Einfluss der katholischen Kirche, der Zugang zum Schwangerschaftsabbruch gesetzlich radikal eingeschränkt. 1994 verhinderte der damalige Präsident Walewsa mit seinem Veto die vom neu zusammengesetzten Parlament beschlossene Rückkehr zu einem liberalen Gesetz. Nach seiner Abwahl konnte sich das Parlament durchsetzen, doch wurde die beschlossene Revision 1997 vom konservativen Verfassungsgericht ungültig erklärt. So ist seit 1998 der Schwangerschaftsabbruch wieder nur aus streng medizinischen Gründen sowie wegen Vergewaltigung oder Missbildung des Fötus erlaubt.

Betrug die Zahl der registrierten Abbrüche vor 1990 über 100'000 pro Jahr, so sank sie bis 1999 auf gerade noch 151. Im Jahr 2004 wurden 194 Abbrüche registriert.

Oft erhalten nicht einmal Frauen mit gravierenden medizinischen Problemen die Erlaubnis zum Abbruch. Viele öffentliche Spitäler verweigern jeglichen (auch legalen) Eingriff.

Im Untergrund

Die "Föderation für Frauen und Familienplanung" hat 1999 mit breit angelegten wissenschaftlich durchgeführten Befragungen von Ärzten, Pflegepersonal und Frauen die Auswirkungen des Abtreibungsverbotes erforscht. In ihrem Forschungsbericht kommt sie zum Schluss, dass es in Polen einen florierenden "schwarzen Markt der Abtreibung" gibt und dass die Zahl der illegalen Eingriffe mit mindestens 80'000 zu beziffern ist, was annähernd der Zahl der Abbrüche vor 1990 entspricht.

1% der 210 befragten Frauen gaben eine Abtreibung im vergangenen Jahr zu. Hochgerechnet auf das ganze Land ergäbe dies rund 90'000 Abtreibungen, bei einer Geburtenzahl von 400'000.

Es ist allgemein bekannt, dass an Privatkliniken und in Praxen illegal Abtreibungen durchgeführt werden, zum Teil zu Wucherpreisen. Frauen, die es sich leisten können, fahren auch ins Ausland: Russland, Deutschland oder auch Holland, wo allein mehrere 100 Polinnen behandelt wurden.

Negative Auswirkungen

Vielfach werden auch Laien- oder Selbstabtreibungen vorgenommen, wenn das Geld für die Privatklinik fehlt. Den meisten der befragten Krankenschwestern waren Fälle von Komplikationen aus solchen nicht professionellen Eingriffen bekannt.

Die Zahl der nach der Geburt im Spital zurückgelassenen Kinder hat sich von 252 im Jahr 1993 auf 737 im Jahr 1999 fast verdreifacht.

Die Geburtenrate ist - entgegen der Hoffnung der Regierung - nicht gestiegen, sondern weiter gesunken und gehört mit 1,24 Kindern pro Frau heute zu den niedrigsten in ganz Europa.

Verhütung

Die Befragung ergab ferner, dass das Wissen der Bevölkerung über Verhütung sich verbessert hat, dass aber Vorurteile und Fehlinformationen noch weit verbreitet sind. Vielen Frauen bleibt der Zugang zu den verlässlichen aber relativ teuren Verhütungsmitteln aus finanziellen Gründen verwehrt. Nur rund 8% der Frauen nehmen die Pille. 25% wenden unsichere Methoden an (Coitus interruptus, Kalender-Methode). Sterilisation ist in Polen verboten.

Die Föderation beklagt, dass seit 1999 Sexualerziehung an den Schulen nicht mehr obligatorisch ist und dass die staatlich zugelassenen Unterrichtsmaterialien lückenhafte und falsche Informationen über Verhütung, namentlich die Pille enthalten.
Quelle: The anti-abortion law in Poland. The Federation for Women and Family Planning, september 2000

Eine Gruppe von Parlamentarierinnen hat im April 2004 einen Gesetzesentwurf für eine Fristenregelung eingereicht. Der Vorstoss wurde im Februar 2005 im Parlament knapp abgelehnt. Seit den Wahlen von Oktober 2005 ist eine konservative Mehrheit an der Regierung.

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