Die Gegner der Fristenregelung
Volksinitiative zur Abschaffung der Zahlungspflicht der Krankenkassen
- ideologische Zwängerei
Am 26. Januar 2010 hat eine Gruppe von ParlamentarierInnen, mit
Unterstützung des Vereins "Mamma" (früher "Für Mutter und Kind"/SHMK) eine Initiative "Abtreibungsfinanzierung ist
Privatsache" lanciert. Sie verlangt, dass
"unter Vorbehalt von seltenen Ausnahmen Schwangerschaftsabbruch und Mehrlingsreduktion
im Obligatorium nicht eingeschlossen sind", die Kosten also von der Grundversicherung
nicht mehr bezahlt werden.
Am 4. Juli 2011 - kurz vor Ende der 18-monatigen Sammelfrist - ist die
Initiative mit 109'600 gültigen Unterschriften (nötig sind 100'000) eingereicht
worden.
Der
Vorstoss wird vordergründig als Beitrag zur Kostensenkung im Gesundheitswesen
und zur Reduktion der Abtreibungszahlen begründet. Den
Schwangerschaftsabbruch bezeichnet der Co-Präsident des
Komitees, SVP-Nationalrat Peter Föhn, als "unnötige Leistung".
Schwangerschaftsabbruch habe mit Krankheit absolut nichts zu
tun. Die Krankenversicherung dürfe nur die wichtigsten
Leistungen gemäss Art. 32f. Krankenversicherungsgesetz abgelten (Leistungen müssen
wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein).
Diese Argumentation ist absurd und verlogen. Weder würden durch die Streichung der
Leistungspflicht Kosten gespart, noch würde die Zahl der Abbrüche
markant abnehmen. Andererseits hätte die Annahme der Initiative
gravierende Folgen.
Nein zu diesem neuen Angriff der
christlich-fundamentalistischen Abtreibungsgegner auf den freien Zugang
zum legalen Schwangerschaftsabbruch !
Wer steckt dahinter ?
Pflichtleistung seit 1981
Keine Ersparnis, sondern Mehrkosten
Initiative gefährdet die Gesundheit von Frauen
Weitere negative Folgen
Missachtung des Volkswillens
Welche Ausnahmen ?
Minderjährige
Mehrlingsreduktion
Zynisch - Auf dem Buckel der Ärmsten
Aufkündigung des Solidaritätsgedankens
Stellungnahmen
Wer steckt dahinter ?
Dieser Vorstoss ist eindeutig ein Kind des Vereins "Mamma", welcher
1998 die Initiative für ein totales Abtreibungsverbot lanciert und 2002 die Kampagne gegen die
Fristenregelung geführt hat.
Gleich nach seiner Niederlage in der Volksabstimmung von 2002 kündigte der Verein eine
Initiative an, die sich gegen die Zahlungspflicht der
Krankenversicherung richten werde. Im September 2009 bat er die
Mitglieder um Unterstützung für die Lancierung eines solchen Begehrens.
vgl :
Neue Strategie der Abtreibungsgegner?
Die Adresse des Initiativkomitees ist Münchenstein - dort befindet sich
auch der Sitz von "Mamma" und der SHMK.
Das Initiativkomitee
Im Initiativkomitee sitzen PolitikerInnen aus dem Kreis
der katholisch und evangelikal konservativen
extremen Abtreibungsgegner,
die sich schon immer gegen die Fristenregelung engagiert haben:
- 11 gehören der SVP an: die NR Föhn, Baettig, Bortoluzzi,
Estermann, Flückiger, Freysinger, Geissbühler; die Kantonsräte Despot
(VD), Legrix (NE) sowie Victor Gullien (AUNS, Verein "Mamma") und Marc Meyer (Riehen)
- 7 der CVP: die NR E. Bader, Büchler, Segmüller, a.NR
Nussbaumer ("Ja zum Leben") sowie D. Albietz (Stiftung "Für Mutter und Kind"), M. Helfenberger und M. Moor
- 3 der EVP: ex-NR Donzé, NR Streiff (BE, 1998
Mitinitiantin der Initiative "Für Mutter und Kind")
und V. Kasteler-Budde (GE)
- 3 der EDU: die alt-Nationalräte Brönnimann und Wäfler
sowie D. Beutler
(ex-Generalsekretär der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Ärzte AGEAS)
- 2 der FDP: die alt-Nationalräte Messmer und Engelberger
- Der
Verein "Mamma" ist zudem mit Präsident Dominik Müggler
vertreten, der gleichzeitig auch Präsident der Stiftung SHMK ist.
Schwangerschaftsabbruch
ist seit 1981 gemäss KVG eine Pflichtleistung der Krankenversicherung
- Die Leistungspflicht hat also
nichts mit der Fristenregelung zu tun. Die Leistungspflicht war
eine wichtige Errungenschaft. Sie löste einen unhaltbaren
Zustand ab, wonach einige Kassen den Eingriff bezahlten, andere
nicht. Bis zu dieser Gesetzesänderung wurden oft Wucherpreise
verlangt für Schwangerschaftsabbrüche (in den 70er Jahren kostete
ein Abbruch in Frankenbeträgen oft mehr als
heute).
- Es kam zu einem Entscheid des
Bundesversicherungsgerichts, der dann die KVG-Gesetzesänderung
von 1981 auslöste, welche die Kostenübernahme obligatorisch
erklärte.
- Die Annahme der Initiative würde zum
früheren vertragslosen Zustand zurückführen und die Preisbindung
aufheben. Folge wären vermutlich wiederum überhöhte Preise.
Die Streichung des
Schwangerschaftsabbruchs aus dem Grundleistungs-Katalog würde
nicht Kosten sparen, sondern Mehrkosten verursachen
-
Die Zahl der
Schwangerschaftsabbrüche in der Schweiz ist mit rund 10'000
äusserst niedrig. Die Schwangerschaftsabbruchrate ist mit
6,8 auf 1000 in der Schweiz wohnhafte Frauen im gebärfähigen
Alter die niedrigste in ganz Europa.
- Santésuisse spricht von Kosten von 7-10 Mio,
für welche die Kassen aufzukommen haben ("Der Landbote", 15.3.2010/"20minuten",
3.7.2011). 60% der Abbrüche werden
medikamentös mit Mifegyne vorgenommen (Kosten 500-1000 Franken,
alles inklusive). Der chirurgische Abbruch wird heute meist
ambulant durchgeführt, die Kosten liegen bei 1000 bis 2000
Franken. Die total einsparbare Summe von maximal
10 Mio Franken (6'000 SA zu 900.- + 4'000 SA zu 1'500.- =
11'400'000.-, abzüglich Selbstbehalt und Franchise) wäre
absolut vernachlässigbar, nämlich nicht einmal 0,02% der gesamten Gesundheitskosten von
60 Milliarden. Oder: nicht einmal 20 Rappen pro Monat pro
versicherte erwachsene Person.
- Wenn der
Schwangerschaftsabbruch nicht mehr durch die Versicherung
bezahlt würde, würden wohl einige Frauen - gezwungenermassen - die Schwangerschaft
austragen. Eine Geburt kostet 2'550-10'000 Franken,
also wesentlich mehr. Ganz abgesehen von den Folgekosten (psychische Probleme
der Mütter wider Willen und der ungewollten Kinder, soziale
Kosten für bedürftige Familien).
- Wenn die Initianten einwenden, ein Kind, das geboren werde, zahle im Laufe seines Lebens rund 300'000 Franken
Prämien zu Gunsten der Krankenkassen, so vergessen sie, dass
das selbe Kind bis zu seinem Tod den Kassen durchschnittlich
fast ebensoviel Behandlungs-, Pflege- und Medikamentenkosten
verursachen wird, nämlich jährlich gegen 3'000 Franken
(Communiqué santé suisse 2006).
- Im übrigen müssten - wenn es nach der Logik der
Initianten ginge - die Kassen auch bei einer Geburt nicht
bezahlen, da Schwangerschaft und Geburt keine Krankheit
sind.
- Viel eher würden jedoch etliche mittellose Frauen
(z.B. Migrantinnen, sehr junge Frauen, Arbeitslose),
wie zu früheren Zeiten, zu illegalen Selbsthilfemethoden
mit entsprechendem gesundheitlichem Risiko greifen. Die
Behandlung der daraus folgenden Komplikationen würde deutlich
höhere Kosten verursachen als ein frühzeitiger
Schwangerschaftsabbruch.
Schwangerschaftsabbruch
hat sehr viel mit Gesundheit bzw. Krankheit zu tun
- Die Initiative gefährdet die Gesundheit von Frauen
- Gesundheit ist gemäss WHO nicht nur die
Abwesenheit von Krankheit, sondern ein Zustand vollständigen
körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens.
-
Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des
Sozialversicherungsrechts (ATSG)Art. 3 Krankheit: "Krankheit ist jede Beeinträchtigung der
körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit, die [...]
eine medizinische Untersuchung oder Behandlung erfordert [...]".
- ►
Die Kassen müssen alle Behandlungen
bezahlen, die dem Erhalt der
(körperlichen, geistigen oder
psychischen) Gesundheit dienen.
- Eine UNGEWOLLTE
Schwangerschaft ist ein krank machender Zustand. vgl. dazu die Stellungnahmen der
Schweiz.
Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe SGGG und der
Verbindung der Schweizer Ärzte FMH
- Eine ungewollte Schwangerschaft ist auch mit einem Unfall
vergleichbar. Die Krankenversicherung hat für Unfälle aufzukommen.
- Der Zugang zu einem
fachgerecht durchgeführten Schwangerschaftsabbruch ist ein
wichtiger Aspekt des Rechts auf sexuelle und reproduktive
Gesundheit, ein Recht, das vom UNO-Menschenrechtsrat in
seiner Resolution 11/8 am 17. Juni 2009 als
Menschenrecht anerkannt wurde.
- Wo der Zugang zum fachgerecht durchgeführten
Schwangerschaftsabbruch erschwert wird, werden Gesundheit und
Leben von Frauen gefährdet:
- Abbrüche werden später in der Schwangerschaft - mit erhöhtem
Komplikationsrisiko - vorgenommen, weil Frauen zuerst das
Geld beschaffen müssen.
- Einige Frauen nehmen Zuflucht zu illegalen
do-it-yourself Methoden:
- In Italien beschaffen sich Migrantinnen aus dem Internet oder auf dem
Schwarzmarkt zweifelhafte Abtreibungs-Medikamente, weil der
Zugang zum Schwangerschaftsabbruch in den öffentlichen Spitälern immer
mehr erschwert wird. Diese Frauen landen dann oft im Spital mit schweren
Blutungen oder Infektionen.
- In den USA haben sich zwei Frauen aus Verzweiflung in den
Bauch geschossen, eine andere hat einen Bekannten bezahlt, damit
er sie in den Bauch tritt... weil sie das Geld für einen Abbruch
nicht beschaffen konnten. Mindestens zwei Todesfälle wegen
illegaler Abtreibung sind bekannt geworden.
Weitere negative Folgen
- Die Kosten eines Abbruchs würden steigen, weil der fixe
Kassentarif wegfallen würde.
- Schwangerschaftsabbruch würde noch mehr
tabuisiert und stigmatisiert.
- In den USA,
wo die Abtreibungsgegner das, was die Initiative anstrebt, schon erreicht
haben,
müssen Frauen aus ärmeren Schichten die kargen Mittel für den
täglichen Bedarf ihrer Familien noch weiter kürzen, Schulden
machen oder Haushalteinrichtungen verpfänden, um den
Schwangerschaftsabbruch zu bezahlen. Andere begehen Diebstahl oder prostituieren sich, um zum
Geld für den Eingriff zu kommen.
-
Amerikanische Studien fanden eine erhöhte Zahl von Suiziden
und Kindsmisshandlungen, nachdem die Bezahlung der
Schwangerschaftsabbrüche durch die Krankenversicherung für
Bedürftige (Medicaid) aufgehoben worden war.
Das Volk
hat der Leistungspflicht 2002 klar zugestimmt
- Im Nationalrat wurde
1998, bei der Debatte über die Fristenregelung, ein Antrag von Peter Föhn für die Streichung der
Leistungspflicht aus der Gesetzesvorlage diskussionslos mit 104 : 37 Stimmen
abgelehnt.
- Im Juni 2002 hat das Schweizer Volk mit 72%
Ja-Stimmen der Fristenregelung zugestimmt. Die
Leistungspflicht der Krankenversicherung war integrierender
Bestandteil dieser Abstimmungsvorlage.
"Seltene Ausnahmen"?
Unklar bleibt im Initiativtext, welche Ausnahmen gelten sollen. Die
Initianten sprechen nur von Vergewaltigung und Lebensgefahr für die
Schwangere. Was ist bei schwer missbildeten Föten? Bei einem
grossen, aber nicht
lebensgefährdenden Gesundheitsrisiko für die Schwangere?
Minderjährige unter 16 Jahren
Warum die Initiative es angeblich verunmöglichen würde, dass
unter 16-Jährige den Abbruch ohne
Wissen der Eltern durchführen können, ist unerfindlich. Davon steht
nichts in der Initiative.
Übrigens sind Abbrüche in diesem Alter äusserst selten und meist
werden diese Mädchen von ihren Eltern begleitet und unterstützt.
Es kommt aber vor, dass die Mädchen gute Gründe haben, ihre
Schwangerschaft vor den Eltern zu verheimlichen. Für einige Mädchen
kann es gar überlebenswichtig sein, dass die Eltern (z.B.
fundamentalistische Muslime) nichts erfahren.
Das Gesetz schreibt
vor, dass unter 16-Jährige eine Beratungsstelle besuchen müssen,
nicht zuletzt, um sie vor dem Druck gewisser Eltern zum Abbruch -
oder zum Austragen - zu schützen.
Die Kosten für
Mehrlingsreduktionen
Diese Kosten sollen gemäss Initiative von den
Kassen auch nicht übernommen werden. Höhergradige
Mehrlingsschwangerschaften von mehr als 2 oder 3 sich entwickelnden
Embryonen sind selten und in der Fortpflanzungsmedizin eigentlich
ein Kunstfehler. Eine höhergradige Mehrlingsschwangerschaft
ist aber sowohl für die Schwangere wie für die werdenden Kinder ein
stark erhöhtes gesundheitliches Risiko. Eine Reduktion drängt sich in solchen Fällen
oft auf.
Zynischer Vorschlag
- auf dem Buckel der Ärmsten
Das Argument, die Frauen
müssten sich dann halt mit einer Zusatzversicherung absichern,
ist zynisch. Gerade Frauen, die sich kaum die
Grundversicherung, geschweige denn eine Zusatzversicherung
leisten können, sind auf die Kostenübernahme für den Eingriff durch
die Krankenversicherung angewiesen. Ganz abgesehen davon, dass keine
Frau damit rechnet, eine Schwangerschaft abbrechen zu müssen.
Das Solidaritätsprinzip wird durch die Forderung der
Initiative untergraben.
Diese Entsolidarisierung
widerspricht den ethischen Grundlagen des Schweizerischen
Gesundheitssystems (vgl.
Stellungnahme der
Nationalen Ethikkommission NEK Nr. 12/2006 "Ethische
Verzichtserklärungen" gefährden das Solidaritätsprinzip der
Krankenversicherung).
Auf der Basis moralischer Überzeugungen Andersdenkenden die
Solidarität aufzukündigen stellt gemäss NEK einen unzulässigen
Übergriff des Gesundheitssystems in die Persönlichkeitssphäre der
Versicherten dar.
Dies ist auch aus dem Grund fragwürdig, weil es zu
einer Ausweitung des Ausnahmeprinzips aus der Solidargemeinschaft
führen könnte:
- Gegner der Organtransplantation könnten
sich weigern, für Transplantationen mit zu zahlen
- Zeugen Jehovas könnten sich weigern, für
Bluttransfusionen zu bezahlen.
- Nichtraucher könnten sich gegen Raucher organisieren
- Abstinente gegen Alkohol Trinkende
- Schlanke gegen Übergewichtige
- Sport
treibende gegen Unsportliche
- Kinderlose gegen
kinderreiche Familien (Mutterschaft ist keine Krankheit !)
- Männer
gegen Frauen
- Jüngere gegen Ältere
- Und warum sollen sich alle an
den Kosten von Sportunfällen, Geschlechtskrankheiten
etc. etc. beteiligen?
Eine derartige
Entsolidarisierung ist der falsche Weg, um der Kostensteigerung zu
begegnen. Es geht nicht an, dass Versicherte mit weltanschaulicher
Begründung auswählen, welche medizinischen Behandlungen in der
Grundversicherung FÜR ANDERE VERSICHERTE bezahlt werden sollen und
welche nicht. Niemand ist gezwungen, Behandlungen, die er ablehnt, in
Anspruch zu nehmen oder aktiv dabei mitzuwirken.
Stellungnahmen
gegen die Initiative
Neue Anti-Abtreibungsinitiative - Attacke auf die Fristenregelung (Referat Rey 2010)
Stellungnahme PLANeS
Stellungnahme Hebammenverband
Stellungnahme der Nationalen Ethikkommission NEK Nr. 12/2006
Stellungnahme der Schweiz.
Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe SGGG
Verbindung der Schweizer Ärzte FMH
APAC-Suisse
Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner
Association romande et tessinoise des
conseillers-ères en santé sexuelle
(französisch)
Schweiz. Katholischer Frauenbund
Es handelt sich bei diesem
Begehren um nichts anderes als eine undemokratische, ideologische Zwängerei,
um eine hinterhältige Attacke auf die Fristenregelung. Das Endziel
ist nach Aussage von Nationalrat Freysinger das Totalverbot der
Abtreibung.
